Warum brauche ich einen Gutachter?
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, dann sind Sie als der "Geschädigte" verpflichtet, dem Unfallgegner,
bzw. dessen Versicherung, nachzuweisen, in welcher Form und Höhe Ihnen ein Schaden entstanden ist.
Da Sie als Laie dies nun weder beurteilen, noch konkret beziffern können, brauchen Sie einen Fachmann, der dies für Sie erledigt.
Oft kommt es im Nachhinein zu Streitigkeiten. Was am Unfallort noch alles klar war, wird nun von der Gegenseite bestritten.
Durch das Gutachten werden gleichzeitig gerichtsbeständige Beweise gesichert.
Kann das nicht auch meine Werkstatt machen? Nein!
Ihre Werkstatt kann einen Kostenvoranschlag erstellen, jedoch kein Gutachten. Regulierungsrelevante Fakten, wie Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wertminderung, Angaben zu Vor- und Altschäden, Fahrzeugzustand usw., werden im Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt.
Im Streitfall, hat ein KV nur wenig Beweiskraft.
Die Versicherung hat gesagt, sie erledigen das für mich und schicken auch einen Gutachter.
Hierzu darf ich Ihnen empfehlen, mal einen Blick auf die Website von Captain HUK oder Unfall-Blog zu werfen.
Versicherungen sind commerzielle Unternehmen die auf Gewinnerzielung bedacht sind. Jeder Euro der bei der Schadensregulierung gespart werden kann, bedeudet mehr Gewinn.